ANZEIGE

Newsom besiegelt neue Cannabis-Prüfregeln – schärfere Laborkontrollen in Kalifornien

Newsom unterschreibt zwei Reformpakete: Neue Testvorschriften und ein erweitertes Track-and-Trace-System verändern den legalen Cannabis-Markt Kaliforniens – für Cannabis-Anleger ergeben sich daraus neue Rahmenbedingungen in einem der größten US-Märkte.

•• 3 Min
Newsom besiegelt neue Cannabis-Prüfregeln – schärfere Laborkontrollen in Kalifornien

Kaliforniens Gouverneur Gavin Newsom (Demokraten) hat zwei neuen Regelwerken zugestimmt, die zahlreiche staatliche Vorschriften für Marihuana einer grundlegenden Überarbeitung unterziehen. Die Unterschriften am Sonntag betreffen unter anderem Produktkontrollen, die Rückverfolgung von Waren, den Zugang der Konsumenten zu Informationen sowie den Cannabinoid-Gehalt. Der bevölkerungsreichste Bundesstaat der USA sendet damit erneut ein deutliches Zeichen in der seit Jahren kontrovers geführten Debatte um die Regulierung des legalen Cannabis-Markts.

Verschärfte Laborpflichten und mehr Durchblick für Käufer

Das erste Gesetzespaket, AB 1965 des Abgeordneten LaShae Sharp-Collins (Demokraten), schreibt vor, dass sämtliche in Kalifornien angebotenen Cannabis-Produkte Tests oder Wiederholungsprüfungen durchlaufen müssen. Zudem kann das Department of Cannabis Control (DCC) künftig direkt „von der Ladentheke" Produkte für Laboruntersuchungen erwerben. Betreiber von Cannabis-Geschäften sind verpflichtet, Kunden auf Verlangen ein Analysezertifikat (Certificate of Analysis) für das entsprechende Produkt auszuhändigen.

Zusätzlich müssen Prüflabore künftig Leistungstests absolvieren, „um eine einheitliche Ergebnisqualität zwischen den verschiedenen Laboren sicherzustellen". Der Gesetzestext sieht vor, dass solche Überprüfungen „blinde Kompetenztests, Round-Robin-Verfahren und andere Programme umfassen können, die zum Nachweis einer fachgerechten Arbeitsweise eines Testlabors dienen". Für Endverbraucher bedeutet dies eine gesteigerte Nachvollziehbarkeit hinsichtlich der Produktqualität.

Neue Rahmenbedingungen für Hanf und Nachverfolgung

Die zweite Rechtsnorm, AB 2250 von Cecilia Aguiar-Curry (Demokraten), beinhaltet diverse technische Anpassungen sowie strengere Durchsetzungsbestimmungen für Hanf-Vorschriften. Cannabinol-Isolat (CBN) fällt künftig nicht mehr unter die Begriffsdefinition von „Cannabis-Konzentraten". Die Regelung knüpft an eine vorherige Bestimmung an, die bereits CBD-Isolat aus dieser Definition ausgeklammert hatte. Praktisch bedeutet dies, dass diese Cannabinoide nicht länger strafrechtlich als konzentriertes Cannabis behandelt werden.

Die Novelle weitet zudem den Anwendungsbereich des staatlichen Track-and-Trace-Systems für Cannabis aus. Künftig werden Daten über Anbau, Ernte, Verarbeitung, Produktion, Vertrieb, Lagerbestände, Verkäufe und Lieferungen erfasst. Zudem wird klargestellt, dass Unternehmen, die Zigaretten oder Tabakwaren vertreiben, kein Cannabis verkaufen dürfen. Die Regelung definiert außerdem die behördlichen Befugnisse zur Beschlagnahme von Cannabisprodukten und nimmt weitere technische sowie rechtssystematische Anpassungen an bestehenden Gesetzen vor.

Steuererträge und politischer Richtungsstreit

Erst im Vormonat hatte Newsom eine Verordnung unterzeichnet, die genauer festlegt, welche Marihuana-Verpackungen und -Etiketten als verboten gelten, da sie Kinder anziehen könnten. Anfang des Monats wies der Gouverneur darauf hin, dass die legalen Cannabis-Verkäufe seit der Legalisierung des Freizeitkonsums durch die Wähler im Jahr 2016 Steuereinnahmen von nahezu 8,4 Milliarden US-Dollar generiert haben. Diese Mittel flössen in „Programme, die den Bürgern Kaliforniens zugutekommen, darunter Kinderbetreuung und frühkindliche Entwicklung, Suchtprävention bei Jugendlichen, medizinische Forschung und Umweltsanierung".

Die politische Linie des Gouverneurs ist jedoch nicht frei von Widersprüchen. Im Oktober des Vorjahres legte Newsom sein Veto gegen einen Gesetzesvorschlag ein, der bestimmten Kleinbetrieben im Cannabis-Sektor erlaubt hätte, medizinische Marihuana-Produkte direkt an Patienten über gängige Versanddienstleister wie FedEx und UPS zu liefern. Zur Begründung führte er an, die Vorlage sei „belastend und in der Verwaltung zu komplex". Noch im gleichen Monat unterzeichnete er jedoch einen früheren Gesetzesentwurf, der die Forschung an Marihuana und Psychedelika erleichtern sollte. Bereits im September hatte er eine Maßnahme gebilligt, die eine kürzlich eingeführte Steuererhöhung auf Cannabis-Erzeugnisse aussetzte.

Die politische Auseinandersetzung in Kalifornien bleibt angespannt. Der Staatsschatzmeister bezeichnete das vor rund einem Jahrzehnt per Volksentscheid gebilligte Legalisierungsgesetz jüngst als „kompletten Fehlschlag" und forderte eine neue Bürgerinitiative, die Konsumenten und kleinere Unternehmen in den Mittelpunkt stellt. Der republikanische Gouverneurskandidat Steve Hilton, der von Präsident Donald Trump unterstützt wird, bezeichnete die Steuer- und Regulierungsbelastung für Cannabis als „zu hoch". Aufsichtsbehörden melden zudem Abstimmungsschwierigkeiten mit Bundesstellen: DCC-Direktor Clint Kellum gab an, die Drug Enforcement Administration (DEA) zeige sich wenig kooperativ bei Fragen zu den Auswirkungen des Rescheduling-Vorstoßes der Trump-Administration. Es habe „Bemühungen auf nationaler Ebene" gegeben, um mit der DEA in Kontakt zu treten – man habe jedoch „keinerlei Interesse in dieser Hinsicht" festgestellt.

Kalifornien MarihuanaGavin NewsomCannabis RegulierungAb 1965Ab 2250Cannabis TestsRückverfolgbarkeitCannabinoide

Meistgelesene News

  1. Brittney Griner macht sich für Cannabis-Legalisierung in allen US-Bundesstaaten stark
  2. Umfrage belegt: Immer mehr Konsumenten ersetzen Alkohol durch Cannabis
  3. Cannabisprodukte zeigen laut Bericht langanhaltende Wirkung bei entzündlicher Arthritis
  4. Der Flugzeug-Check: Woran Cannabis-Firmen den passenden Dienstleister erkennen
  5. Cannabis-Firmen finanzieren Trump-PAC – Geld fließt nun an Cannabis-Gegner

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Disclaimer

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation: Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London, SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung: Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze. Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen: Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter. In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten: Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten: Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde: Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.