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DEA blockiert Zusammenarbeit mit Bundesstaaten bei Cannabis-Neueinstufung

Die DEA verweigert trotz mehrfacher Angebote die Zusammenarbeit mit den Bundesstaaten und dem Dachverband CANNRA bei der Neuklassifizierung von medizinischem Cannabis, obwohl die Umsetzung maßgeblich auf den bestehenden Landesprogrammen aufbaut. Zahlreich

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DEA blockiert Zusammenarbeit mit Bundesstaaten bei Cannabis-Neueinstufung

Der Erfolg der von der US-Bundesregierung geplanten Neuklassifizierung von medizinischem Cannabis hängt maßgeblich von den Regulierungssystemen der einzelnen Bundesstaaten ab. Doch die Drug Enforcement Administration (DEA) hat sich trotz mehrfacher Angebote nicht substanziell mit den zuständigen Landesbehörden oder deren Dachverband ausgetauscht. Dies geht aus einem Gastbeitrag von Gillian Schauer hervor, die als Geschäftsführerin der Cannabis Regulators Association (CANNRA) fungiert und dessen Inhalt zuerst auf Marijuana Moment veröffentlicht wurde.

Wie CANNRA mitteilt, hat die DEA Angebote ausgeschlagen, die darauf abzielten, ungeklärte Fragestellungen zu adressieren, Widersprüche zwischen bundesstaatlichen und nationalen Vorgaben zu identifizieren und eine einheitliche Umsetzung im ganzen Land zu fördern. Die Kooperation sei umso bedeutsamer, weil die Neuklassifizierungsverordnung selbst in weiten Teilen auf den medizinischen Cannabis-Programmen der Bundesstaaten aufbaut. Die vom US-Justizministerium im April erlassene Regel stufte sowohl von der U.S. Food and Drug Administration genehmigte cannabis-haltige Produkte als auch sämtliches Cannabis, das im Rahmen einer staatlichen Lizenz für medizinisches Marihuana vertrieben wird, von Anlage I in Anlage III des Controlled Substances Act (CSA) um.

Landesprogramme als Fundament der Regelung

Laut CANNRA werden die staatlichen Programme in der Verordnung als essenziell für die Einhaltung internationaler Drogenkontrollabkommen betrachtet. Darin werde festgestellt, dass die Lizenzierungssysteme der Bundesstaaten nachhaltig belegen könnten, die öffentlichen Interessenziele zu erfüllen, die dem Registrierungsrahmen des CSA zugrunde liegen. Der Justizminister habe zudem betont, dass die Integration dieser Systeme in den föderalen Rahmen den effektivsten und effizientesten Weg darstelle, die Ziele des CSA zu verwirklichen – bei gleichzeitiger Förderung der medizinischen Vorteile von Cannabis und Minimierung von Beeinträchtigungen für Patienten sowie bestehende Landesstrukturen.

CANNRA versteht sich als überparteiliche, gemeinnützige Organisation von Regierungen der Bundesstaaten und Territorien, die medizinisches Cannabis regulieren – also genau jener Aufsichtsregime, die in der Neuklassifizierungsverordnung durchgängig erwähnt werden. Nach der Veröffentlichung der finalen Regel im Federal Register wandte sich der Verband an die DEA, um bei der Implementierung in den einzelnen Gliedstaaten behilflich zu sein. Man habe sich zudem als Ansprechpartner angeboten, um Erkenntnisse aus Regierungen mit unterschiedlichen Regulierungsstrukturen einzubringen. Zwar habe die DEA die erste Kontaktaufnahme sowie einige spätere Initiativen zur Kenntnis genommen, doch weder ein Treffen mit CANNRA abgehalten noch in anderer Form mit dem Verband interagiert. Auch habe die DEA keine Versammlungen der Bundesstaaten einberufen, um Informationen zur Cannabis-Neuklassifizierung auszutauschen.

Zahlreiche Umsetzungsfragen weiterhin ungeklärt

In einem Schreiben an die DEA-Führungsebene legte CANNRA eine von ihren Mitgliedern zusammengestellte Liste unbeantworteter Fragen vor und ersuchte um ein Gespräch zur Klärung. Darunter fallen Aspekte wie die künftige Kommunikation und Interaktion zwischen DEA und Bundesstaaten, die erforderliche Datenweitergabe zwischen nationaler und staatlicher Ebene sowie die Frage, wie die DEA Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen der Gliedstaaten bei der Umsetzung prüfen und auslegen will. Konkret nennt CANNRA unter anderem folgende Punkte:

  • Ob Lizenznehmer in Bundesstaaten mit Doppellizenzen für medizinisches und freizeitliches Cannabis eine DEA-Registrierung erhalten können.
  • Ob die DEA Lizenznehmer registriert, deren Eigentümer oder Angestellte frühere strafrechtliche Verurteilungen aufweisen – was mehrere staatliche Programme bewusst zulassen.
  • Wie der bundesstaatliche Kauf-und-Wiederverkauf-Mechanismus mit Landesgesetzen funktionieren soll, die Produktübertragungen und Verkäufe regeln.
  • Was die Durchsetzung durch die DEA beinhalten wird und was mit staatlich legalen, lizenzierten Betreibern geschieht, die nicht bei der DEA registriert sind.

Es bleiben zudem Fragen offen, wie Bereiche gelöst werden sollen, in denen die finale Regel und Landesgesetze im Widerspruch zueinander stehen. So schreibt die Verordnung etwa vor, dass Dokumente, die den medizinischen Gebrauch bestätigen – etwa Patientenausweise für medizinisches Cannabis – den Namen des verschreibenden Arztes enthalten müssen. Nur sehr wenige staatliche Gesetze verlangen diese Angabe, und manche Bundesstaaten haben Vorschriften oder Rechtsnormen, die die Einhaltung einer solchen Auflage verhindern könnten. Die finale Regel fordert zudem Warnhinweise gemäß 21 U.S.C. 825(c), wonach es strafbar ist, das Mittel an eine andere Person als den Patienten weiterzugeben. Einige Landesgesetze erlauben jedoch ausdrücklich designierte Betreuungspersonen, Anbieter oder Abgabestellen, die nicht der Patient sind, Cannabis im Namen eines Patienten zu erwerben, zu transportieren und anzubauen.

Ungleiche Informationslage je nach Region

Während sich das DEA-Hauptquartier nicht mit CANNRA ausgetauscht hat, haben laut dem Beitrag mehrere DEA-Feldabteilungen durchaus produktiv mit den Bundesstaaten zusammengearbeitet. Die staatlichen Aufsichtsbehörden hätten im Allgemeinen Verständnis für die Aufgabe, die den Regionalbüros zufällt, da sie selbst mit der Einführung völlig neuer Cannabis-Regulierungsprogramme vertraut seien. Allerdings hätten nicht alle Bundesstaaten den Kontakt zu ihren regionalen DEA-Dienststellen gesucht, darunter auch einige, die ausschließlich medizinische Cannabis-Programme betreiben.

Möglicherweise weil grundlegende Fragen zur Umsetzung unbeantwortet bleiben, unterscheiden sich die bereitgestellten Informationen zur finalen Regel sowie die Ansätze zu ihrer Implementierung je nach Region erheblich. So erhielten staatliche Aufsichtsbehörden

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