DEA-Fragebogen mit 26 Prüfpunkten: Das müssen Cannabis-Unternehmen jetzt offenlegen
Die DEA treibt die Neuklassifizierung von Marihuana mit einem 26-Punkte-Fragebogen voran, der detaillierte Angaben zu Produkten, Lieferanten und Sicherheitsmaßnahmen verlangt – für Cannabis-Anleger ein wichtiger Indikator für die regulatorische Entwicklun

Die US-amerikanische Drogenvollzugsbehörde (DEA) treibt die Neueinstufung von Cannabis voran und stellt der Branche dabei einen umfangreichen Katalog an Fragen. Ein internes Dokument mit 26 Prüfpunkten offenbart, welche Angaben die Bundesbehörde von medizinischen Cannabis-Apotheken einfordert, die im Rahmen der Neuklassifizierung unter der Trump-Administration um bundesrechtlichen Schutz ersuchen.
Wie Marijuana Moment berichtet, gehen die regionalen DEA-Dienststellen unterschiedlich vor. Während die Rocky Mountain Division einen standardisierten Erfassungsbogen an Unternehmen in Colorado verschickt, sammeln andere Abteilungen Informationen auf abweichende Weise ein. Der 26 Punkte umfassende Fragenkatalog wurde von der Nachrichtenplattform beschafft und gewährt tiefgehende Einblicke in die regulatorischen Auflagen.
Die 26 Prüfpunkte der DEA für Cannabis-Unternehmen
Der Erfassungsbogen erstreckt sich über ein breites Themenspektrum. So möchten die Ermittler unter anderem wissen: Bestellen die Betriebe Cannabis oder Cannabis-Produkte aus anderen Bundesstaaten? Werden synthetische Cannabinoide geordert? Und ist der Anbau von Marihuana-Samen oder -Pflanzen am Standort der Apotheke vorgesehen?
Darüber hinaus müssen die Unternehmen detailliert auflisten, welche Produktkategorien sie führen – von Gummibärchen über Extrakte, Konzentrate, Tinkturen und topische Präparate bis hin zu Ölen, Blütenknospen, Ölpatronen-Vapes, Dry-Herb-Vapes und vorgefertigten Cannabis-Zigaretten. Ebenso verpflichtend ist die Nennung aller Lieferanten mitsamt Namen, Adressen und DEA-Registrierungsnummern.
Besonders heikel: Die DEA fordert eine Kopie sämtlicher Richtlinien zur Kennzeichnung, Verpackung und Versiegelung. Dabei stützt sie sich auf bundesrechtliche Vorschriften, wonach auf allen medizinischen Cannabis-Produkten ein deutlicher Warnhinweis angebracht sein muss, dass die Weitergabe an Dritte strafbar ist.
Regionale Abweichungen im Inspektionsverfahren
Brancheninsidern zufolge unterscheidet sich die Vorgehensweise bei den Kontrollen zwischen den regionalen DEA-Büros. Die Rocky Mountain Division – zuständig für Colorado, Montana, Utah und Wyoming – setzt den 26-Punkte-Fragebogen ein. In Wyoming ist medizinisches Cannabis allerdings nicht legalisiert.
Anders gestaltet sich die Lage in Mississippi: Dort berichteten medizinische Cannabis-Betriebe im Juni gegenüber Marijuana Moment von Besuchen der DEA-Beamten der New-Orleans-Division. Diese verlangten zwar ähnliche, aber nicht deckungsgleiche Angaben – etwa zu früheren Lizenzübertragungen, disziplinarischen Vorfällen bei staatlichen Aufsichtsbehörden und Sicherheitskonzepten.
Die Pressestelle der DEA reagierte bislang nicht auf eine Anfrage von Marijuana Moment zur Frage, warum der Registrierungsprozess nicht einheitlich über alle Regionen hinweg gestaltet ist.
Hintergrund: Der Rescheduling-Prozess
Die Behörde startete ihr erstes Registrierungsformular für Apotheken im April. Dies geschah wenige Tage, nachdem Justizministerin Blanche eine Verfügung erließ, die Marihuana-Produkte von der Kategorie I des Controlled Substances Act (CSA) in die Kategorie III überführt. Betroffen sind sowohl Produkte, die unter eine staatliche medizinische Cannabis-Lizenz fallen, als auch solche, die von der FDA zugelassen sind.
Eine kürzlich abgeschlossene DEA-Anhörung prüft zudem eine breiter angelegte Neuklassifizierung von Marihuana. Die Behörde plant außerdem, neue Formulare für weitere Arten staatlich lizenzierter medizinischer Cannabis-Betriebe einzuführen – etwa für Hersteller, Distributoren und Labore. Bislang steht nur das Formular für Apotheken zur Verfügung.
Was das Registrierungsformular verlangt
Das aktuelle Formular erfragt Prozesse für Lagerung, Bestellung, Abgabe, Inventar und Aufzeichnungspflege. Sicherheitsvorkehrungen wie Tresore, Safes, gesicherte Lagerräume, Zugangskontrollen, Alarmsysteme und Sicherheitspersonal müssen ausführlich beschrieben werden.
Antragsteller können wählen, ob sie beantragen, Marihuana, Marihuana-Extrakte oder natürlich gewonnenes Delta-9-THC zu handhaben. Obwohl derzeit ausschließlich medizinisches Marihuana in Kategorie III verschoben wird, fragt der Antrag auch ab, ob die Firmen rekreatives Marihuana handhaben oder abgeben.
Eine zentrale Frage lautet: „Hat jemand, der an der Eigentümerschaft oder Führung des Unternehmens beteiligt sein wird, zuvor bereits eine kontrollierte Substanz hergestellt, vertrieben und/oder abgegeben, ohne dass eine DEA-Registrierung diese Tätigkeit autorisiert hat?“ Da medizinisches Marihuana bis vor Kurzem eine Substanz der Kategorie I war und von der DEA nicht allgemein genehmigt wurde, dürfte praktisch jedes aktuell operierende Unternehmen Schlüsselpersonal haben, das diese Frage mit Ja beantworten muss.
Antragsteller müssen zudem Lieferanten benennen, Cannabis-Produkte offenlegen, die sie neu zu verpacken oder umzuetikettieren beabsichtigen, sowie Listen von Personen im Unternehmen bereitstellen, die Zugang zu kontrollierten Substanzen haben – inklusive Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummern und Vorstrafen im Zusammenhang mit Drogen.
Steuerliche und regulatorische Auswirkungen
Die Neuklassifizierung bringt erhebliche steuerliche Vorteile mit sich: Das US-Finanzministerium und der IRS planen neue Steuerrichtlinien für die Cannabis-Branche. Staatlich lizenzierte Marihuana-Unternehmen können dann bundesrechtliche Steuerabzüge in Anspruch nehmen, die ihnen aufgrund des IRS-Codes 280E bisher verwehrt blieben. Dieser Code gilt nicht für Substanzen der Kategorie III.
Auch das Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (ATF) hat kürzlich einen Entwurf zur Aktualisierung des Formulars für Waffenkäufe veröffentlicht, um den bundesrechtlich legalen Status von medizinischem Marihuana anzuerkennen. Der Congressional Research Service hat zudem einen Bericht über den Umfang und die Grenzen des Rescheduling-Schritts veröffentlicht.
Der gesamte Prozess zeigt: Die DEA nimmt die Cannabis-Unternehmen genau unter die Lupe, bevor sie ihnen den begehrten bundesrechtlichen Schutz gewährt. Für Anleger in Cannabis-Aktien bedeutet dies, dass die Branche mit intensiven Prüfungen und regionalen Unterschieden rechnen muss – ein Faktor, der die regulatorische Landschaft und damit auch die Bewertung der Unternehmen maßgeblich beeinflusst.
