DEA-Fragenkatalog mit 26 Punkten: Cannabis-Firmen vor bundesweiter Neuordung
Die DEA treibt die Neuklassifizierung von Cannabis mit einem 26-Punkte-Fragenkatalog voran, der tiefe Einblicke in Geschäftsprozesse medizinischer Cannabis-Unternehmen verlangt – mit regional unterschiedlichen Inspektionsverfahren und weitreichenden steue

Die US-amerikanische Drogenvollzugsbehörde (DEA) treibt die Neubewertung von Cannabis mit einem umfangreichen Fragenkatalog für Firmen aus dem medizinischen Cannabis-Sektor voran. Wie das Branchenportal Marijuana Moment berichtet, umfasst das Dokument 26 Einzelfragen, die Aufschluss darüber geben, welche Angaben die Bundesbehörde von Unternehmen verlangt, die sich für den bundesrechtlichen Schutz im Zuge des Rescheduling-Verfahrens registrieren möchten.
Das Formular wird gegenwärtig von der Rocky Mountain Division der DEA eingesetzt, die für die Bundesstaaten Colorado, Montana, Utah und Wyoming zuständig ist. Betriebe in Colorado müssen unter anderem angeben, ob sie Cannabis aus anderen Gliedstaaten beziehen, synthetische Cannabinoide im Sortiment führen oder Marihuana-Samen vor Ort kultivieren wollen.
Die 26 Prüfpunkte im Überblick
Der Fragenkatalog erstreckt sich über nahezu sämtliche Geschäftsbereiche und ist entsprechend detailliert. Die DEA verlangt eine präzise Auflistung aller angebotenen Produktkategorien – von Fruchtgummis über Extrakte, Konzentrate, Tinkturen und topische Präparate bis hin zu Ölen, Blüten, Vape-Kartuschen und fertigen Cannabis-Zigaretten.
Die antragstellenden Firmen müssen ihre Bezugsquellen für medizinisches Marihuana namentlich mit Adressen und DEA-Registrierungsnummern benennen. Darüber hinaus sind sämtliche Unterlagen zu Kennzeichnungs-, Verpackungs- und Versiegelungsrichtlinien einzureichen, die den Vorgaben des Titel 21 CFR § 1301 entsprechen müssen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt betrifft die Entsorgung. Die DEA erkundigt sich konkret danach, wie mangelhafte Produkte (etwa bei Schimmel- oder Schädlingsbefall), abgelaufene oder ausverkaufte Waren vernichtet werden.
Unterschiedliche Inspektionspraxis je nach Region
Nach Einreichung des Registrierungsformulars führen DEA-Mitarbeiter Vor-Ort-Inspektionen in den Einrichtungen durch. Dabei stellen sie üblicherweise ergänzende Fragen, auf die die Unternehmen schriftlich antworten müssen. Insider aus der Cannabis-Branche berichten jedoch von abweichenden Vorgehensweisen zwischen den regionalen DEA-Dienststellen landesweit.
In Mississippi teilten medizinische Cannabis-Betriebe im Juni gegenüber Marijuana Moment mit, dass die örtlichen DEA-Beauftragten ähnliche, jedoch nicht deckungsgleiche Fragen gestellt hätten. Die für Mississippi zuständige New Orleans Division der DEA forderte zusätzlich Auskünfte über frühere Lizenzübertragungen, disziplinarische Vorfälle bei staatlichen Aufsichtsbehörden sowie Sicherheitskonzepte. Diese Punkte sind auf dem Colorado-Formular nicht explizit aufgeführt, könnten jedoch bei den persönlichen Besuchen erhoben werden.
Das Pressereferat der DEA reagierte bislang nicht auf eine Anfrage von Marijuana Moment, weshalb der Registrierungsprozess regional unterschiedlich gehandhabt wird.
Hintergrund des Rescheduling-Prozesses
Die Bundesbehörde veröffentlichte ihr erstes Registrierungsformular für medizinische Cannabis-Apotheken im April 2026. Dies erfolgte wenige Tage, nachdem US-Justizministerin Pam Bondi eine Anordnung erließ, die Marihuana-Produkte aus staatlich lizenzierten medizinischen Cannabis-Programmen sowie von der FDA zugelassene Cannabis-Produkte umgehend von Kategorie I in Kategorie III des Controlled Substances Act (CSA) einstufte.
Parallel dazu überprüft eine kürzlich abgeschlossene DEA-Anhörung eine umfassendere Umstufung von Marihuana. Die Behörde kündigte zudem an, neue Formulare für weitere Arten staatlich lizenzierter medizinischer Cannabis-Betriebe einzuführen – darunter Hersteller, Distributoren und Labore.
Das aktuelle Registrierungsformular erfasst Prozesse für Lagerung, Bestellung, Ausgabe, Inventar und Buchführung. Auch Sicherheitsvorkehrungen wie Tresore, Safes, Zugangskontrollen, Alarmanlagen und Sicherheitspersonal müssen detailliert beschrieben werden.
Steuerliche und regulatorische Implikationen
Die Neuklassifizierung hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Das US-Finanzministerium und der Internal Revenue Service (IRS) kündigten an, neue Steuerrichtlinien für die Marihuana-Branche zu veröffentlichen. Der wesentliche Vorteil: Staatlich lizenzierten Cannabis-Unternehmen wird ermöglicht, bundesrechtliche Steuerabzüge geltend zu machen, die ihnen bislang durch den IRS-Code 280E verwehrt blieben. Diese Vorschrift gilt nicht für Substanzen der Kategorie III.
Auch das Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (ATF) hat einen Entwurf zur Aktualisierung des Waffenkauf-Formulars vorgelegt, um den neuen bundesrechtlichen Status von medizinischem Marihuana zu berücksichtigen. Der Congressional Research Service legte zudem einen Bericht über Umfang und Grenzen der Umstufung vor.
Widersprüchliche Fragen für die Branche
Eine besonders delikate Frage im DEA-Formular zielt darauf ab, ob Personen, die an der Eigentumsstruktur oder dem Betrieb beteiligt sind, zuvor bereits kontrollierte Substanzen hergestellt, vertrieben oder abgegeben haben, ohne dass eine DEA-Registrierung diese Tätigkeit autorisierte. Branchenkenner weisen darauf hin, dass praktisch jedes gegenwärtig operierende staatlich legale Cannabis-Unternehmen Schlüsselpersonal beschäftigt, das diese Frage bejahen muss – schließlich war medizinisches Marihuana bis vor Kurzem eine kontrollierte Substanz der Kategorie I, deren Umgang von der DEA nicht allgemein autorisiert wurde.
Antragsteller müssen zudem Listen aller Personen innerhalb des Unternehmens einreichen, die voraussichtlich Zugang zu kontrollierten Substanzen haben – inklusive Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummern und Angaben zu strafrechtlichen Vorstrafen im Zusammenhang mit Drogen.
Die DEA hatte im April 2026 das erste Registrierungsformular für medizinische Cannabis-Apotheken veröffentlich. Der aktuelle 26-Punkte-Fragebogen zeig nun, wie tief die Behörde in die Geschäftsprozesse der Unternehmen eindringt.
