ANZEIGE

Florida: Neue Legalisierungsvorstöße für Cannabis zur Wahl 2028 eingereicht

In Florida wurden neue Cannabis-Legalisierungsinitiativen für 2028 eingereicht, während New York über 4 Milliarden US-Dollar Umsatz meldet. Weitere Entwicklungen betreffen Virginia, Minnesota, North Carolina, Oregon und die Bundesebene.

•• 3 Min
Florida: Neue Legalisierungsvorstöße für Cannabis zur Wahl 2028 eingereicht

In Florida haben Befürworter zwei frische Vorlagen zur Freigabe von Marihuana für die Abstimmung im Jahr 2028 eingereicht. Parallel dazu wartet weiterhin eine dritte, bereits früher eingereichte Initiative auf ihre Behandlung. Somit wächst der Druck, das Thema erneut auf den Stimmzettel zu bringen – nachdem frühere Anläufe im Südosten der USA bislang erfolglos blieben.

Für Investoren aus Deutschland ist die Entwicklung bedeutsam, verdeutlicht sie doch, wie zersplittert die Cannabispolitik in den Vereinigten Staaten weiterhin ist. Während einzelne Bundesstaaten ihre legalen Märkte ausbauen, hängt die rechtliche Situation nach wie vor von einzelnen Bürgerentscheiden und nationalen Vorgaben ab. Diese Uneinheitlichkeit beeinflusst auch die wirtschaftlichen Perspektiven der Cannabis-Unternehmen.

New York vermeldet Umsatz in Milliardenhöhe

Das New York Office of Cannabis Management gab bekannt, dass die Händler im Bundesstaat seit dem Marktstart Produkte des Freizeitkonsums im Wert von über 4 Milliarden US-Dollar abgesetzt haben. Allein im laufenden Jahr summierten sich die Erlöse bislang auf nahezu 1,5 Milliarden US-Dollar. Diese Zahlen belegen, wie rasant sich der legale Freizeitmarkt in New York seit seiner Einführung entwickelt hat.

Virginia befragt Patienten der medizinischen Versorgung

Die Virginia Cannabis Control Authority fordert Patienten, die medizinisches Cannabis nutzen, auf, an einer „Zufriedenheitsumfrage" zum staatlichen Programm teilzunehmen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Auswirkungen die Einführung des Freizeitverkaufs auf die Patienten haben dürfte. Offenbar möchte die Behörde auf diesem Weg bewerten, welche Konsequenzen eine Marktausweitung für die medizinische Betreuung mit sich brächte.

Untersuchung: Medizinisches Marihuana bei Autismus

Eine frische Untersuchung des Minnesota Office of Cannabis Management zeigt, dass Betroffene mit Autismus, die auf medizinisches Marihuana zurückgreifen, „in der Lage waren, Linderung ihrer Symptome" bei Angstzuständen, Depressionen und Schlafstörungen zu erreichen und aufrechtzuerhalten. „Medizinische Cannabispatienten, die für ASD (Autismus-Spektrum-Störung) qualifiziert waren, berichteten über reduzierte Angstzustände, und eine Untergruppe der Patienten meldete eine verringerte Präsenz/Schweregrad von Verhaltenssymptomen nach Beginn der medizinischen Cannabisanwendung", so die Studie wörtlich.

North Carolina berät über Regeln zum Konsum in der Öffentlichkeit

Der Advisory Council on Cannabis in North Carolina befasst sich mit vorgeschlagenen Empfehlungen, wie der Bundesstaat den öffentlichen Konsum von Marihuana regulieren könnte, sofern die Legalisierung voranschreitet. Im Mittelpunkt steht also die Frage, wo und unter welchen Rahmenbedingungen der Konsum künftig gestattet sein soll.

Oregon: Hanfwirtschaft warnt vor Bundesregulierung

Händler und Zulieferer von Hanf in Oregon befürchten, dass Anpassungen der nationalen Gesetzgebung sie in wirtschaftliche Not bringen könnten. „Die CBD-Produkte, von denen die Leute erwarten, dass sie diese ihren Hunden bei Arthritis geben können oder ihren Eltern, weil sie älter werden und unter Schmerzen leiden, die durch einige dieser Cannabinoide gelindert werden – auf diese werden sie keinen Zugriff mehr haben", warnt ein Vertreter der Branche.

In Missouri gibt Adrian A. Holguin von CannaShark Consulting in einem neuen Fachbeitrag Bewerbern um Mikrobusiness-Lizenzen für Marihuana Ratschläge, wie sich beim Unterzeichnen von Verträgen und Geschäften Betrug vermeiden lässt.

Nationale Ebene: GAO-Bericht und Senat

Auf Bundesebene hat das Government Accountability Office einen Report mit Handlungsempfehlungen veröffentlicht, wie das Justizministerium (Department of Justice) und das Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security) ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenhandels verbessern können. Senator Pete Ricketts (R-NE) äußerte sich über Twitter dahingehend, dass „kommunistisches China" die Marihuana-Branche dominiere.

Cannabis Legalisierung FloridaMarihuana 2028New York Cannabis VerkäufeMedizinisches Cannabis AutismusVirginia Cannabis UmfrageCannabis UsaHanf OregonÖffentlicher Konsum North Carolina

Meistgelesene News

  1. Brittney Griner macht sich für Cannabis-Legalisierung in allen US-Bundesstaaten stark
  2. Umfrage belegt: Immer mehr Konsumenten ersetzen Alkohol durch Cannabis
  3. Cannabisprodukte zeigen laut Bericht langanhaltende Wirkung bei entzündlicher Arthritis
  4. Der Flugzeug-Check: Woran Cannabis-Firmen den passenden Dienstleister erkennen
  5. Cannabis-Firmen finanzieren Trump-PAC – Geld fließt nun an Cannabis-Gegner

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Disclaimer

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation: Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London, SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung: Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze. Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen: Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter. In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten: Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten: Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde: Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.