ANZEIGE

Michigan entzieht Millie Montana 20 Lizenzen wegen als Blüten deklarierter Erde

Die Cannabis Regulatory Agency (CRA) in Michigan hat Millie Montana Industries (GP Holdings) 20 Lizenzen entzogen und 2 Millionen Dollar Strafe verhängt, weil Erde und Mulch als Marihuana-Blüten deklariert verschickt wurden. Für Cannabis-Anleger zeigt der

•• 4 Min
Michigan entzieht Millie Montana 20 Lizenzen wegen als Blüten deklarierter Erde

Wegen fingierter Warensendungen hat die Cannabis Regulatory Agency (CRA) im US-Bundesstaat Michigan einem großen Anbieter für medizinisches Marihuana (MMJ) die Geschäftsberechtigung entzogen. Ins Visier genommen wurde das aus Clare (Michigan) stammende Unternehmen GP Holdings, das am Markt als Millie Montana Industries auftritt. Verloren gegangen sind insgesamt 20 Lizenzen. Obendrein verhängte die Aufsichtsbehörde eine Buße von 2 Millionen Dollar.

Am schwersten wiegt der Vorwurf, Erde und Mulch mit Papieren versandt zu haben, die den Inhalt als Marihuana-Blüten auswiesen. Die CRA gab ihre Entscheidung am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt. CRA-Geschäftsführer Brian Hannas sprach von „ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das die Integrität des regulierten Marihuana-Marktes in Michigan angreift", wenn Erdreich und Mulch unter Begleitpapieren verschickt würden, die sie als Marihuana-Blüten ausweisen.

Es handelt sich bereits um die zweite 2-Millionen-Dollar-Strafe, welche die CRA binnen weniger Wochen ausgesprochen hat – und zugleich um den höchsten Betrag, der im Bundesstaat je verhängt wurde. Bereits am 16. September hatten die Aufseher Michigan Investment 10, den Hersteller der populären Marke Muha Meds, mit 2 Millionen Dollar belegt und ihm die Verarbeitungslizenz aberkannt, nachdem Hinweise auf eine mögliche Umleitung von Ware zutage gekommen waren.

Die Details

Phasenweise bezeichnete sich Millie Montana Industries als größten von Frauen geführten Cannabis-Lizenzinhaber in Michigan. Das Unternehmen sei seit 2025 geschlossen, „aufgrund der mit dem Markt verbundenen Risiken", teilte Inhaberin Amelia Yousif der CRA mit.

Ihre Ermittlungen gegen Millie Montana hatte die CRA 2022 aufgenommen, nachdem das Unternehmen bei mehreren Produktübertragungen Videoaufzeichnungen verlangt hatte und darüber informiert wurde, dass entsprechende Aufnahmen nicht vorliegen. Proben aus drei an einen Verarbeiter geschickten Paketen wiesen keinen THC-Gehalt auf und glichen Aussehen sowie „Konsistenz Erde und Mulch", so die Pressemitteilung. Proben aus weiteren Paketen erinnerten trotz der Deklaration als Marihuana-Blüten auf den Begleitpapieren eher an Schüttgut, Kief oder Pflanzenabfälle nach der Ernte. Spätere Prüfungen förderten laut CRA zudem Unregelmäßigkeiten im Metrc-System zutage.

Darüber hinaus deckten die Ermittlungen weitere Verstöße auf:

  • Falsche Gewichts- und Produktangaben auf Übertragungsbegleitpapieren
  • Unmarkierte Marihuana-Blüten, Mulch, gemahlene Pflanzen und Biomasse
  • Ohne THC-Test und ohne Genehmigung der CRA an einen Verarbeiter übergebene Marihuana-Pakete
  • Lagerbereiche ohne Alarmanlagen, ohne ausreichende Überwachung sowie ohne Schlösser in kommerzieller Qualität
  • Verspätete und ungenaue Meldungen im landesweiten Überwachungssystem
  • Fehlende Standardarbeitsanweisungen, Mitarbeiterunterlagen und Abfallentsorgungspläne
  • Ohne CRA-Genehmigung hinzugefügte Lagereinheiten sowie ein industrieller Hanftrockner und eine industrielle Mühle

Die Ernsthaftigkeit des Falls unterstrich Hannas: Missachte ein Lizenzinhaber Tracking-Anforderungen, stelle er sein Produkt falsch dar und lasse er grundlegende Sicherheitsvorkehrungen außer Acht, „müssen die Konsequenzen die Schwere dieses Verhaltens widerspiegeln".

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 19.09.2026 hatte aktien.news darüber berichtet, dass die CRA hart gegen einen Hersteller von Verdampferprodukten vorgeht. Michigan Investments 10, Produzent der Marke Muha Meds, musste seinen Betrieb zum 24. September einstellen und eine Rekordstrafe von 2 Millionen US-Dollar entrichten. Den Ausschlag gaben wiederholte gravierende Verstöße gegen Compliance-Vorgaben, unter anderem Anzeichen möglicher Inversion und Diversion. Laut CRA hatten die Aufsichtsbehörden schon seit 2023 auf mehrere „eklatante Verstöße" bei Michigan Investments 10 hingewiesen, etwa die unterlassene Produktprüfung.

Am 18.06.2026 hatte aktien.news über die Vorhaben des Senats von Michigan berichtet, die Lizenzvergabe neu auszurichten. Der Ausschuss für regulatorische Angelegenheiten hörte eine zweite Runde von Zeugenaussagen zur überarbeiteten Senate Bill 597. Der von Senator Sam Singh (D-East Lansing) unterstützte Entwurf sieht vor, Lizenzen für Marihuana-Einzelhändler und -Großhändler ab dem 1. Januar 2026 auf eine Lizenz pro 10.000 Einwohner einer Gemeinde zu begrenzen.

Bereits am 06.06.2026 hatte aktien.news gemeldet, dass Michigans neue Großhandelssteuer auf Cannabis von 24 Prozent im ersten Quartal nach ihrem Inkrafttreten deutlich weniger eingebracht hatte als erwartet. Bis zum 30. April generierten die Behörden knapp 34 Millionen Dollar – weniger als ein Drittel des Quartalsziels von rund 105 Millionen Dollar. Die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Steuer sollte einen langwierigen Haushaltsstreit beenden.

Was das für Anleger bedeutet

Mit einem Umsatz von rund 3,17 Milliarden Dollar im Jahr 2025 zählt Michigan gemessen an den Verkaufszahlen zu den größten Cannabis-Märkten der USA. Gleichzeitig kämpft der Staat seit Jahren mit einem Überangebot und sinkenden Großhandelspreisen. Für Privatanleger hierzulande, die über Cannabis-Aktien oder entsprechende Fonds am US-Markt beteiligt sind, verdeutlicht der Fall, welchem regulatorischen Risiko die Branche ausgesetzt ist. Die CRA macht mit Lizenzentzug und Rekordstrafen ernst – ein Signal, dass die Compliance-Anforderungen im regulierten Markt nicht verhandelbar sind.

Bemerkenswert ist die Häufung: Innerhalb weniger Wochen verhängte die Behörde zwei Sanktionen über jeweils 2 Millionen Dollar. Das belegt, dass die Aufsicht in Michigan ihre Durchsetzungsbefugnisse zunehmend ausschöpft. Wer in Cannabis-Werte investiert, sollte regulatorische Meldungen deshalb aufmerksam verfolgen, denn ein Lizenzentzug kann den Geschäftsbetrieb eines Anbieters vollständig zum Erliegen bringen. Die geplante Deckelung der Lizenzen und die schwachen Steuereinnahmen deuten zugleich auf einen Markt hin, der mit Überkapazitäten und Pre

CannabisMarihuanaMichiganMillie MontanaCRAMedizinisches MarihuanaGp HoldingsMuha Meds

Meistgelesene News

  1. Brittney Griner macht sich für Cannabis-Legalisierung in allen US-Bundesstaaten stark
  2. Umfrage belegt: Immer mehr Konsumenten ersetzen Alkohol durch Cannabis
  3. Cannabisprodukte zeigen laut Bericht langanhaltende Wirkung bei entzündlicher Arthritis
  4. Der Flugzeug-Check: Woran Cannabis-Firmen den passenden Dienstleister erkennen
  5. Cannabis-Firmen finanzieren Trump-PAC – Geld fließt nun an Cannabis-Gegner

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Disclaimer

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation: Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London, SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung: Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze. Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen: Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter. In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten: Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten: Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde: Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.