ANZEIGE

James will Cannabis-Steuer in Michigan kippen – Spenden aus der Branche fließen

John James, republikanischer Gouverneurskandidat in Michigan, will die 24-Prozent-Großhandelssteuer auf Marihuana senken oder streichen und sammelt Spenden von Branchenvertretern. Die Steuer bleibt hinter Einnahmeprognosen zurück. Demokratische Herausford

•• 3 Min
James will Cannabis-Steuer in Michigan kippen – Spenden aus der Branche fließen

Der republikanische Gouverneursanwärter von Michigan, John James, fordert die Abschaffung oder zumindest eine deutliche Reduzierung der erst kürzlich eingeführten 24-prozentigen Großhandelsabgabe auf Marihuana. Parallel dazu bittet er bei Branchenvertretern um finanzielle Unterstützung. Diese Steuer war ein wesentlicher Baustein eines überparteilichen Pakets zur Finanzierung des Straßenbaus, das die amtierende demokratische Gouverneurin Gretchen Whitmer im Vorjahr in Kraft setzte.

James begründet seine Forderung damit, dass die Abgabe „die Verkaufspreise nach oben treibt, illegalen Händlern einen unfairen Vorteil verschafft und zudem weit hinter den erwarteten Einnahmen zurückbleibt“. Bereits Mitte August hatte er öffentlich angekündigt, die Steuer senken oder komplett abschaffen zu wollen – nur wenige Wochen, nachdem er das Thema erstmals bei einem Spendenempfang seiner Wahlkampagne angesprochen hatte.

Fundraising-Event mit führenden Cannabis-Unternehmen

Die Spendengala wurde von Führungskräften der Apothekenkette JARS Cannabis organisiert. Laut öffentlich zugänglichen Wahlkampfunterlagen kamen dabei knapp 90.000 US-Dollar für James' Kampagne zusammen. Dies mag nur ein kleiner Teil der rund 1,2 Millionen US-Dollar sein, die James seit Ende Juli insgesamt eingesammelt hat. Dennoch zeigt es deutlich, dass Branchenvertreter bereit sind, einen Politiker zu unterstützen, der sich gegen eine Steuer stellt, die sie als existenzielle Gefahr für ihre Geschäftsmodelle betrachten.

„Er war glasklar: Er will diese 24-Prozent-Steuer loswerden“, berichtete Tim Beck, ein langjähriger Marihuana-Aktivist, der an der Spendenveranstaltung teilnahm. Rund 100 Gäste seien anwesend gewesen.

Einnahmen verfehlen die Erwartungen deutlich

Die Haushaltsbehörde des Repräsentantenhauses (House Fiscal Agency) hatte ursprünglich mit jährlichen Steuereinnahmen von 420 Millionen US-Dollar für die Straßeninstandhaltung kalkuliert. Wie staatliche Haushaltsexperten jedoch kürzlich mitteilten, flossen in den ersten sechs Monaten nach Einführung lediglich 73,4 Millionen US-Dollar – ein Wert, der selbst die nach unten korrigierten Prognosen noch unterbot.

Wie James die wegfallenden Mittel für den Straßenbau kompensieren will, falls die Abgabe tatsächlich komplett gestrichen wird, ließ er bislang offen. Seine Wahlkampfmannschaft reagierte nicht auf entsprechende Nachfragen.

Demokratische Konkurrentin hält sich zurück

Jocelyn Benson, die für die Demokraten ins Rennen um das Gouverneursamt geht, hat sich zur Großhandelssteuer bislang nicht abschließend positioniert. Ihr Kandidat für das Amt des Vizegouverneurs, Brinks, hatte die Abgabe im Parlament befürwortet. Benson selbst bezeichnete die Steuer als „neues und sich erst entwickelndes Thema“.

„Es sind noch viele Daten zu dieser speziellen Abgabe erforderlich“, erklärte sie. „Wir müssen nachvollziehen, wohin die Gelder fließen, und auch die Auswirkungen auf die Industrie bewerten. Zugleich will ich verhindern, dass Veränderungen zu höheren Belastungen für die Bürger Michigans führen.“

Cannabis-Branche unter erheblichem Druck

Schon vor Einführung der neuen Steuer kämpfte die Marihuana-Industrie in Michigan mit Wachstumsschwierigkeiten. Robin Schneider, Geschäftsführerin der Michigan Cannabis Industry Association, berichtete, zahlreiche Unternehmer hätten ihr gegenüber erklärt, dass sie die Abgabe schlicht nicht zahlen könnten. „Sie arbeiten praktisch nur mit Hoffnung und einem Stoßgebet“, so Schneider. Ihr Verband spendete 1.000 US-Dollar an James.

Schneider zufolge war es James' Kampagne, die vor der Spendengala auf den Verband zukam. „Sie machten klar, dass sie uns unterstützen.“ Der Branchenverband habe sich „wiederholt“ an Benson gewandt, jedoch nie eine Antwort erhalten.

Illegaler Markt verschärft die Lage

Die Abwanderung von Kunden in den Schwarzmarkt ist ein Phänomen, das nahezu jeden US-Bundesstaat mit legalisiertem Marihuana betrifft. In Oregon gehen Experten davon aus, dass nur etwa zwei Drittel aller Verkäufe über den legalen Markt abgewickelt werden. Ob die kostspieligen staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Geschäfte tatsächlich Wirkung zeigen, bleibt fraglich.

Die Industrie sucht daher nach weiteren Wegen, den finanziellen Druck zu verringern. Schneiders Verband unterstützt einen Vorschlag, der die Produktion und den Vertrieb landesweit beschränken würde – ähnlich dem staatlich regulierten Oligopol für Alkoholgroßhändler. Das entsprechende Gesetzesvorhaben liegt jedoch weiterhin in den Ausschüssen auf Eis.

James selbst hatte 2018 noch gegen die Legalisierung von Marihuana gestimmt, akzeptiert aber den Willen der Wähler. Acht Jahre später betont er nun, die Landesregierung sei verpflichtet, das vom Volk gebilligte Gesetz zu respektieren und zugleich Sicherheit sowie Verbraucherschutz zu gewährleisten.

John JamesMichiganMarihuana-SteuerGroßhandelssteuerGouverneurswahlCannabis-BrancheStraßenfinanzierung

Meistgelesene News

  1. Brittney Griner macht sich für Cannabis-Legalisierung in allen US-Bundesstaaten stark
  2. Umfrage belegt: Immer mehr Konsumenten ersetzen Alkohol durch Cannabis
  3. Cannabisprodukte zeigen laut Bericht langanhaltende Wirkung bei entzündlicher Arthritis
  4. Der Flugzeug-Check: Woran Cannabis-Firmen den passenden Dienstleister erkennen
  5. Cannabis-Firmen finanzieren Trump-PAC – Geld fließt nun an Cannabis-Gegner

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Disclaimer

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation: Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London, SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung: Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze. Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen: Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter. In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten: Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten: Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde: Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.