Gericht weist Eilantrag gegen Trumps Cannabis-Umstufung zurück
Ein Bundesberufungsgericht in Washington D.C. hat einen Eilantrag von Cannabis-Verbotsbefürwortern gegen die Neuklassifizierung von Marihuana abgewiesen – ein wichtiger Etappensieg für die Branche, von dem auch an der NYSE notierte Cannabis-Unternehmen pr

Ein Berufungsgericht in Washington D.C. hat am Mittwoch einen Dringlichkeitsantrag von Gegnern einer Cannabis-Lockerung abgelehnt, mit dem diese die Neuklassifizierung von Marihuana durch die Regierung von Donald Trump vorerst blockieren wollten. Die drei Richter des D.C. Circuit Court of Appeals bescherten den Befürwortern einer Entschärfung der US-Cannabisgesetze damit einen bedeutenden Zwischenerfolg.
Die in Washington ansässige Organisation Smart Approaches to Marijuana (SAM) hatte gemeinsam mit dem börsennotierten Unternehmen MMJ International Holdings und dessen Tochtergesellschaften versucht, die Herabstufung von medizinischem Cannabis von Schedule 1 auf Schedule 3 auf dem Rechtsweg zu verhindern. Das Gericht befand jedoch, dass die Kläger "die strengen Anforderungen für eine Aussetzung der Vollziehung während der gerichtlichen Überprüfung" nicht erfüllten.
Wichtiger Schritt für die Cannabis-Industrie
Da der Eilantrag abgewiesen wurde, können bundesstaatskonforme Medizinalcannabis-Firmen – darunter auch börsennotierte Gesellschaften an der New Yorker Börse – weiterhin Zulassungen bei der US-Drogenbekämpfungsbehörde DEA beantragen. Damit bahnt sich eine grundlegende Neuordnung des regulatorischen Rahmens für medizinisches Cannabis in den USA an.
Michael Bronstein, Präsident der American Trade Association for Cannabis and Hemp, zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch. "Die Ablehnung des Antrags von SAM ist eine Niederlage für die Befürworter des Verbots", ließ er in einer Mitteilung verlauten. "Da die Verordnung für medizinisches Marihuana diese wichtige Hürde genommen hat und die DEA-Registrierungen gut im Gang sind, betritt die USA eine neue Ära des sicheren Zugangs für alle Patienten mit medizinischem Marihuana."
Ursprung des Verfahrens
Die Klage war bereits im Mai eingereicht worden. Die Prohibitionsbefürworter führten darin an, dass der damalige kommissarische Justizminister Todd Blanche nicht die Befugnis zur Neuklassifizierung von medizinischem Cannabis besessen habe. Zudem verstoße das Vorhaben gegen internationale Abkommen zur Drogenkontrolle. Das Gericht ließ diese Einwände in seinem aktuellen Beschluss jedoch nicht durchdringen.
Weitere Eingaben in dieser Sache müssen binnen 30 Tagen nach der Anordnung von Mittwoch erfolgen. Das Justizministerium unter Trump wird sich weiterhin für die Neueinstufung von Marihuana einsetzen. Die aktuelle Entscheidung hat zudem keine Auswirkungen auf den noch ausstehenden Beschluss des obersten Verwaltungsrichters der DEA über den Vorschlag, alles unter Bundesrecht als "Marihuana" Definierte als Wirkstoff des Schedule 3 einzustufen.
Interventionsgesuche zurückgewiesen
Das Gericht lehnte außerdem einen Interventionsantrag von MedPharma Iowa (im Markt als Bud & Mary's bekannt) und TriMountain Pure ab. Diese beiden "Medical Marijuana Companies" hatten nach der abschließenden Anordnung des Justizministeriums im April DEA-Anträge gestellt und für sich eine Klagebefugnis reklamiert. Sie hätten "über 7.000 Dollar an nicht erstattbaren Antragsgebühren gezahlt", wie aus einem Bericht vom 17. Juli hervorgeht.
Das Berufungsgericht in D.C. urteilte jedoch, dass die Firmen "nicht dargelegt haben, dass ihre Interessen in diesem Rechtsstreit nicht angemessen durch die bestehenden Parteien vertreten werden". Bud & Mary's hatte vier DEA-Anträge eingereicht, TriMountain Pure einen Antrag für die Zulassung einer Dispensary. Letztere Firma hatte neben der nicht rückzahlbaren Gebühr auch "erhebliche Führungszeit, professionelle Ressourcen und operative Aufmerksamkeit in die Vorbereitung auf einen bundesweit regulierten Markt für Schedule III" gesteckt.
Perspektiven für die Branche
Der Richterspruch des Berufungsgerichts ist ein wichtiger Meilenstein, jedoch noch nicht das Ende des Rechtsstreits. Die endgültige Entscheidung über die Cannabis-Neuklassifizierung steht weiterhin aus. Der oberste Verwaltungsrichter der DEA muss noch über den Vorschlag der Trump-Regierung befinden. Sollte die Umstufung tatsächlich vollzogen werden, unterläge medizinisches Cannabis auf Bundesebene deutlich milderen Auflagen als bislang.
Für Anleger in Cannabis-Aktien ist der Fall von großer Bedeutung, da mehrere US-Cannabisunternehmen an der NYSE gelistet sind und von einer Lockerung der Bundesgesetze massiv profitieren könnten. Die aktuellen Ereignisse zeigen, dass sich das regulatorische Umfeld in den USA – trotz aller politischen Gegenwehr – weiter in Richtung einer Öffnung entwickelt.
