ANZEIGE

Missouri reguliert Hanf-THC-Markt neu – Bundesverbot vorerst aufgeschoben

Missouri unterstellt berauschende Hanfprodukte ab November den Cannabis-Regularien, während ein nationales Verbot um einen Monat verschoben wurde. Die Neuregelung zwingt Unternehmen zur Anpassung und gefährdet den Zugang zu medizinischen Full-Spectrum-Pro

•• 3 Min
Missouri reguliert Hanf-THC-Markt neu – Bundesverbot vorerst aufgeschoben

Der Bundesstaat Missouri verschärft die Gangart gegenüber Hanf-THC-Produkten, während ein nationales Verbot zunächst vertagt wurde. Ab dem 12. November unterliegen berauschende Hanferzeugnisse den Regularien des Ministeriums für Cannabis-Produkte, wie Lisa Cox, Sprecherin des Missouri Department of Health and Senior Services, mitteilte. Sämtliche Substanzen auf Cannabisbasis, die eine berauschende Wirkung entfalten oder mehr als 0,4 Milligramm THC pro Gebinde aufweisen, werden künftig als Marihuana eingestuft und dürfen exklusiv in lizenzierten Dispensaries angeboten werden.

Das auf Bundesebene geplante Verbot sollte ursprünglich am 11. Dezember wirksam werden, wurde jedoch durch ein von Präsident Donald Trump unterzeichnetes Gesetz um einen Monat verschoben. Eine erneute Evaluierung der Vorschriften ist für 2027 angesetzt. Für Unternehmen in Missouri bedeutet dies eine fundamentale Umstrukturierung ihrer Geschäftsmodelle.

Joshua Grigaitis, Gründer der Mighty Kind Company mit Sitz in St. Louis, die anfangs CBD-haltiges Mineralwasser produzierte und später auf THC-haltige Getränke mit berauschender Wirkung umstellte, bewahrt Gelassenheit. „Insgesamt werden wir ein breites Produktspektrum anbieten und diversifiziert bleiben“, erklärte er. „Wir starteten als CBD-Unternehmen. Wir haben nie daran gedacht: Wenn wir keine THC-Getränke mehr verkaufen können, steht unser Geschäft still. Dann entwickeln wir eben etwas Neues.“ Mighty Kind bereitet bereits die Lancierung eines neuen Seltzer-Getränks mit Löwenmähnen-Pilzkonzentrat vor.

Medizinische Anbieter unter Druck

Während Firmen wie Mighty Kind flexibel umschwenken können, sehen sich Spezialisten für niedrig dosierte Full-Spectrum-Cannabisprodukte mit erheblich größeren Problemen konfrontiert. Dr. Ethan Russo, Neurologe und Gründer von Credo Science, einem Forschungsunternehmen für medizinisches Cannabis, bezeichnet die Situation als „Chaos“. Zahlreiche Unternehmen, die hochwertige Produkte für Menschen mit gesundheitlichen Leiden entwickelt hätten, müssten Insolvenz anmelden. „Für die Branche ist dies eine äußerst schwierige Phase“, so Russo.

Die Produkte setzen auf therapeutisch wirksame Inhaltsstoffe wie CBD und CBG, wobei geringe THC-Dosen von 3 Milligramm oder weniger diese Stoffe aktivieren und ihre Effektivität erhöhen. Dr. Patricia Hurford, Fachärztin für physikalische Medizin in Chesterfield, rechnet mit verunsicherten Reaktionen ihrer Patienten, sobald deren Full-Spectrum-Produkte im November nicht mehr erhältlich sind. Sie begrüßt zwar den Jugendschutz und die Qualitätskontrollen, zeigt sich jedoch besorgt über den eingeschränkten Zugang zu medizinischen Erzeugnissen.

Hintergrund der Regulierungsverschärfung

Das Gesetz in Missouri zielt darauf ab, nicht regulierte berauschende Cannabisprodukte, insbesondere solche mit kindgerechter Aufmachung, aus dem Handel zu verbannen. Der republikanische Abgeordnete Dave Hinman aus O'Fallon, der das Verbot auf den Weg brachte, rechnet mit weiteren cannabisbezogenen Gesetzesvorhaben in der kommenden Legislaturperiode. Falls der Kongress Full-Spectrum-Produkte legalisieren sollte, müsste Missouri deren Nutzung per Gesetz gestatten. „Sollte es Änderungen bei den Getränken geben, werden wir das im Januar prüfen und einen spezifischen Rahmen für diese Produkte schaffen“, so Hinman.

Ab dem 12. November dürfen Bürger Missouris keine aus Hanf gewonnenen THC-Produkte mehr online erwerben, obwohl dies auf Bundesebene weiterhin legal wäre. Derzeit führen Dispensaries nur eine begrenzte Auswahl an niedrig dosierten Full-Spectrum-Produkten. Andrew Mullins, Geschäftsführer der Missouri Cannabis Trade Association, betont, dass medizinische Produkte „getestet, besteuert, altersgeprüft und verantwortungsvoll verpackt sein“ müssten, was bei berauschendem Hanf nicht der Fall sei.

Branche stellt sich neu auf

Adrian Holguin, Cannabis-Berater bei CannaShark, bewertet den regulatorischen Rahmen in Missouri als hinderlich für Unternehmen im Segment berauschender Hanf- und Low-Dose-Produkte. Viele Firmen sähen sich gezwungen, entweder in andere Bundesstaaten umzusiedeln oder ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Eine Option sei die Kooperation mit lizenzierten Marihuana-Produzenten in Missouri, allerdings gelte der Staat selbst für Marihuana-Unternehmen als schwer zu erschließen.

Katherine Golden, Gründerin der unabhängigen Gesundheits-Hotline Leaf411, berichtet von Panik unter Patienten nach vergleichbaren Verboten in Kalifornien. Sie erwartet ähnliche Anrufe aus Missouri. Viele Betroffene seien derart in ihren Alltag eingebunden, dass sie die Entwicklungen nicht verfolgten.

Grigaitis erkennt in der Situation trotz aller Widrigkeiten auch Potenzial für Innovationen. Er beschreibt die Entwicklung als „Evolution vom Alkohol hin zu etwas, das für alle weniger schädlich ist“. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich der Markt in Missouri und auf Bundesebene weiterentwickelt.

MissouriHanf-ThcCannabis-RegulierungThc-VerbotFull-Spectrum-ProdukteMarihuana-GesetzgebungCBD

Meistgelesene News

  1. Brittney Griner macht sich für Cannabis-Legalisierung in allen US-Bundesstaaten stark
  2. Umfrage belegt: Immer mehr Konsumenten ersetzen Alkohol durch Cannabis
  3. Cannabisprodukte zeigen laut Bericht langanhaltende Wirkung bei entzündlicher Arthritis
  4. Der Flugzeug-Check: Woran Cannabis-Firmen den passenden Dienstleister erkennen
  5. Cannabis-Firmen finanzieren Trump-PAC – Geld fließt nun an Cannabis-Gegner

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Disclaimer

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation: Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London, SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung: Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze. Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen: Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter. In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten: Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten: Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde: Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.